Ablauf

Organisatorisches bei Heilmassage

Für eine Behandlung brauchen Sie eine Verordnung für Heilmassage von einem Facharzt oder Allgemeinmediziner. (z.B. 10 x Heilmassage à 30 min., Heilmassage à 15 min.)

Die Verordnung muss von Ihrer zuständigen Krankenkassa bewilligt werden, damit Sie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. (persönlich, Post, Fax, evtl. E-Mail oder Online Formular)

Die Leistungen werden nicht direkt über die e-card mit der Krankenversicherung verrechnet. Es wird Ihnen eine Honorarnote ausgestellt, mit der Sie sich hinterher einen Teil des Geldes bei der zuständigen Krankenversicherung zurückholen können.

Für eine präventive Massage (Erhaltung des allgemeinen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken) ist keine Verordnung notwendig.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen können Sie telefonisch oder online vornehmen. Da während der Massage meine KlientInnen im Vordergrund stehen, bitte ich Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf der Mobilbox zu hinterlassen. Sie werden so schnell wie möglich zurückgerufen.

Falls Sie ausgemachte Termine nicht einhalten können oder verschieben müssen, bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher um einen Anruf. Nicht abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich einfach über unser Kontaktformular

Mitzubringen

  • Handtuch/Leintuch

Bei Heilmassage außerdem:

  • Ärztliche Verordnung (Bewilligung)
  • Befunde, Röntgen-, MRT-Bilder (falls vorhanden)